OSZ Wirtschaft und Sozialversicherung
Fachbereich Rechtslehre /Hd/Wn

LA 7: Unerlaubte Handlung
LE 1: Verschuldenshaftung FALL HELMHOLTZSTRASSE

 

Am 2000-04-26 um 7.50 Uhr ereignete sich in Berlin – Köpenick, Helmholtzstraße 37, ein folgenschwerer Verkehrsunfall, bei dem eine junge Frau schwer verletzt wurde.

Nach Auswertung der Unfallspuren und der Zeugenaussagen steht folgender Unfallhergang fest:

 

Der 18jährige Stefan T. befuhr um 7.50 Uhr mit dem PKW B-HT 1259, zugelassen auf seinen Bruder Heiko T., die Helmholtzstraße Richtung Wattstraße. Zur gleichen Zeit verabschiedete sich auf der dem OSZ Wirtschaft und Sozialversicherung, Helmholtzstraße 37 gegenüberliegenden Fahrbahnseite die 19jährige Sabrina O. von ihrem Freund und wollte die Fahrbahn überqueren, um auf das Schulgelände zu gelangen. Hierbei bemerkte sie den herannahenden PKW des Stefan T. nicht, wurde von diesem erfasst und etwa 16 m durch die Luft geschleudert, bevor Sie seitlich mit Kopf, Schulter und Hüfte auf die Fahrbahn aufschlug.

 

Als weitere Unfallspuren wurden gesichert:

Das von Stefan T. geführte Kfz hinterließ bis zum Aufprall auf Sabrina O. eine ausgemessene Blockierspur von 14 m, bis zum Stillstand des Fahrzeugs betrug die Blockierspur 20 m.

Fahrbahnbelag: Beton (trocken). Der Unfallort war vom Kfz-Führer vollständig einsehbar. Das Kfz war technisch in Ordnung. Stefan T. hat einen gültigen Führerschein Klasse B. Der Unfallort liegt in einer 30 km/h – Zone.

 

Unfallfolgen:

Sabrina O. erlitt folgende Verletzungen: Schädelbasisfraktur, Bruch des Schlüsselbeins und von 8 Rippen links, Verletzung der Lunge durch eindringende Rippenbrüche, Bruch des Beckens und Bruch des Wadenbeins rechts.

Die Verletzungen machten einen Krankenhausaufenthalt von 5 Monaten erforderlich, anschließend war ein Reha-Aufenthalt von weiteren 3 Monaten nötig. Die Kosten für Krankenhausaufenthalt, Behandlung und Rehabilitation betrugen 275.000,-- €. Wegen ihrer langen Krankheit musste Sabrina ihre Ausbildung um ein Jahr verlängern, sie wurde danach in ein Arbeitsverhältnis als Fachangestellte für Sozialversicherung bei der AOK Berlin übernommen.

Am PKW des Heiko T. entstand ein Sachschaden von 1.200,-- €. Der PKW konnte 2 Tage nicht genutzt werden; Nutzungsausfall 180,-- €.

 

Aufgaben:

  1. Sabrina O. verlangt von Stefan T. Schadensersatz. Prüfen Sie, ob der Anspruch nach § 823 (1) BGB gegeben ist.
  2. Welche Schäden werden Sabrina O. erstattet?
  3. Wie wirkt sich Sabrinas eigenes Verhalten auf ihre Ansprüche aus?
  4. Die Krankenkasse von Sabrina hat die Heilbehandlung und den Reha-Aufenthalt voll bezahlt. Welche Ansprüche kann die Unfallkasse Berlin geltend machen?
  5. Im Zivilprozess stellt sich heraus, dass Stefan T. völlig mittellos ist. Kann Sabrina O. auch gegen Heiko T. Schadensersatzansprüche stellen?

Hier können Sie sich informieren, wie schnell Stefan T. gefahren ist:
Geschwindigkeit und Anhalteweg.xls

Wenn Sie lieber selbst rechnen wollen:
Formeln Geschwindigkeit und Anhalteweg