Wann muss man zur MPU?
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen
die körperliche oder geistige Eignung zum Autofahren begründen, kann die
Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Wenn man durchfällt oder das Gutachten
gar nicht erst vorlegt, wird der Führerschein eingezogen. Derzeit darf eine MPU
gefordert werden bei:
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mehreren
Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (zum Beispiel
Unfallflucht oder Nötigung)
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Straftaten
mit hohem Aggressionspotential (zum Beispiel Raub oder auch
Straßenverkehrsgefährdung)
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wiederholtem
Fahren unter Alkohol (auch schon zweimaliger Verstoß gegen die
0,5-Promille-Grenze)
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Verdacht
auf Alkoholmissbrauch (auch wenn er nicht beim Autofahren festgestellt wurde)
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Verdacht
auf harte Drogen (Besitz reicht dafür schon) oder ihr Konsum
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Fahren
unter Cannabiseinfluss
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mehreren
Verkehrsverstößen während der Probezeit (wie drei
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von anderthalb Jahren)
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unklarem
Ergebnis nach einer ärztlichen Untersuchung wegen einer Krankheit